Flohmarktordnung

Die folgenden Regelungen gelten für alle von uns veranstalteten Floh- und Trödelmärkte.

  1. Mit Betreten des Veranstaltungsgeländes akzeptieren Sie diese Flohmarktordnung.
  2. Die Veranstaltungen richten sich ausschließlich an private Teilnehmer. Teilnehmer, welche nach Aufbau des Standes als gewerbliche Aussteller identifiziert werden oder Neuware/neuwertige Ware in nicht unerheblichem Umfang anbieten, wird der Warenverkauf auch nach einem Aufbau untersagt. Eine Erstattung der Platzgebühren erfolgt in diesem Fall nicht.
  3. Der Verkauf darf nur an einem zugewiesenen Standplatz erfolgen. Das Anbieten von Gegenständen durch direkte Ansprache (”Herumgehen”) ist untersagt.
  4. Das Anbieten und der Verkauf von: Neuware, original verpackter bzw. neuwertiger Ware, lebenden Tieren, Plagiaten, Raubkopien, Produkte jeglicher Art mit verfassungsfeindlichen Symbolen, Waffen jeglicher Art (auch Messer), Gewalt verherrlichenden u. rassistischen Schriften, pyrotechnischen Gegenständen (z.B. Feuerwerkskörper), Arzneimitteln, Lebensmittelergänzungen, Filmen/Spielen mit FSK=18 oder ohne Angabe einer FSK bzw. mit ausländischer FSK sowie Pornographie und aller vom Gesetzgeber untersagten Waren ist generell verboten! Ein Verstoß hat einen sofortigen Platzverweis ohne Gebührenerstattung zur Folge! Selbst hergestellte Lebensmittel dürfen nur nach Absprache mit dem Secondhand-Team Ottersweier verkauft werden.
  5. Das Verteilen von Werbung auf dem gesamten Gelände ist nur mit Genehmigung bzw. durch das Personal des Veranstalters zulässig.
  6. Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten. Verstöße gegen die Marktordnung und den Marktfrieden können einen Platzverweis für den Veranstaltungstag oder ein Hausverbot ohne Gebührenerstattung zur Folge haben!
  7. Anfahrt am Tag vorher und das Abstellen des Fahrzeugs auf dem Flohmarkgelände sowie Übernachtungen sind nicht erlaubt. Einlass-/Auf-und Abbautermine sind einzuhalten. Verfrüht anfahrende Aussteller und Besucher können abgewiesen oder in Wartepositionen eingewiesen werden. Die Einweisung auf die Standplätze wird soweit möglich in der Reihenfolge des Eintreffens vorgenommen, jedoch können vereinzelte Teilnehmer aus organisatorischen Gründen bevorzugt werden. Das Verlassen des Geländes ist erst am Veranstaltungsende möglich.
  8. Jeder Aussteller hat seinen Platz sauber zu verlassen. Anfallender Müll ist wieder mitzunehmen und privat zu entsorgen! Am Stand vorgefundener Müll wird dem jeweiligen Standinhaber zugeordnet (achten Sie auf Ihren Nachbarn und lassen Sie sich keinen Müll unterschieben!). Evtl. berechnetes Reinigungspfand wird ausschließlich am Standplatz durch das Ordnungspersonal gegen Vorlage der dafür ausgehändigten Quittung zurückerstattet. Bei Verlassen des Standplatzes erlischt jeglicher Anspruch auf Rückerstattung des Reinigungspfandes. Evtl. vorhandene Abfallbehälter sind nicht für die Entsorgung von nicht verkauften Flohmarktwaren bzw. deren Verpackungen bestimmt und dürfen hierfür nicht benutzt werden.
  9. Das Abspielen von Musik am Stand ist nicht gestattet.
  10. Waren dürfen nur innerhalb der zugewiesenen Verkaufsfläche von 3 Meter Breite und 1,5 Meter Tiefe ausgestellt werden.
  11. Die Teilnahme als Verkäufer ist nur mit vorheriger Anmeldung möglich. Die Standgebühr von 12,00 oder 16,00€ ist mit der Reservierung fällig. Nicht in Anspruch genommene Plätze verfallen. Bei Absage der Veranstaltung durch den Veranstalter werden die bereits bezahlten Platzgebühren zurückerstattet. Weitergehende Schadenersatzansprüche (z.B. Anfahrt / Übernachtung) sind ausgeschlossen. Bei vorzeitigem Abbruch der Veranstaltung auf Grund höherer Gewalt (Sturm, Hagel, Überschwemmung) oder zur Sicherheit der Teilnehmer erfolgt keine Erstattung der Platzgebühren.
  12. Das Ordnungspersonal zeigt freie Park-/ Standplätze an. Jeder Fahrzeugführer ist selbst für das Parken des Fahrzeugs sowie den Aufbau und die Sicherung des Standes verantwortlich. Eine freie Platzwahl ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Der Veranstalter haftet nur für Schäden welche von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden! Für Schäden, welche durch Nichtbeachtung der Anweisungen des Ordnungspersonals an eigenem oder fremdem Eigentum entstehen, haftet der Verursacher. Schäden sind dem Veranstalter unverzüglich, jedoch spätestens vor Verlassen des Veranstaltungsgeländes/Ende der Veranstaltung anzuzeigen. Verlässt der Geschädigte das Veranstaltungsgelände ohne den Veranstalter auf einen Schaden hingewiesen zu haben, erlischt jeglicher Anspruch auf Entschädigung. Gleiches gilt, wenn der Schaden nicht bis zum Ende der Veranstaltung gemeldet ist. Nach dem Ende des Flohmarktbesuchs ist das Fahrzeug wieder zu entfernen.
  13. Fahrräder sind aus Sicherheitsgründen auf dem Gelände zu schieben. Das Befahren des Geländes mit Inlineskates, Rollern oder anderen Sportgeräten / Fahrzeugen während der Veranstaltung ist untersagt! Hunde sind an einer geeigneten Leine zu führen.
  14. Aufgrund der Beschaffenheit mancher Plätze sind Bodenunebenheiten vorhanden. Außerdem kann es witterungsbedingt zu Bildung von Schnee-und Eisglätte, bzw. Rutschgefahr nach Regenfällen kommen. Jeder Besucher betritt das Veranstaltungsgelände auf eigene Gefahr! Der Veranstalter haftet nur bei grober eigener Fahrlässigkeit oder seiner Erfüllungsgehilfen.
  15. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, welche durch Dritte verursacht werden. Für Schäden haftet immer der Verursacher. Der Veranstalter haftet nicht für Beschädigungen und/oder abhanden gekommene Gegenstände! Eine Haftung des Veranstalters ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit nicht zwingend z.B. auf Grund des Produkthaftungsgesetzes gesetzlich gehaftet wird.
  16. Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist das Anbieten von Waren nur mit Zustimmung des Erziehungsberechtigten gestattet.
  17. Das Abstellen von Fahrzeugen ist nur in dafür gekennzeichneten Flächen gestattet. Fahrzeuge welche außerhalb dafür gekennzeichneter Flächen abgestellt werden oder mehr als einen Parkplatz belegen, können ohne vorherige Ankündigung auf Kosten des Fahrzeughalters entfernt werden.
  18. Es ist möglich, dass auf der Veranstaltung Fotos für die lokale Presse angefertigt werden. Mit Betreten des Geländes stimmen Sie dem zu.

Ihr Secondhand-Team Ottersweier